BF17, B, B197, BE, B96, A, A1, A2, AM, L, Mofa
von klein bis groß
Führerschein für Fahranfänger ab 17 Jahren mit Begleitperson. Ab 18 kann eigenständig gefahren werden.
Erlaubt das Führen von PKW bis 3,5 Tonnen sowie Anhänger bis 750 kg – der klassische Autoführerschein.
Erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe, auch wenn die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.
Zusatz zum B-Führerschein, der das Fahren von schwereren Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erlaubt.
Erweitert den B-Führerschein auf Anhänger über 750 kg und einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen.
Ermöglicht das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbegrenzung, nach Vorstufen ab 24 Jahren direkt erhältlich.
Erlaubt das Fahren von Motorrädern bis 125 ccm und max. 11 kW Leistung – ab 16 Jahren verfügbar.
Beschränkt auf Motorräder bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg, ideal für den Einstieg ab 18 Jahren.
Für leichte Zweiräder bis 50 ccm und max. 45 km/h, oft ab 15 Jahren nutzbar – ideal für kurze Strecken.
Erlaubt das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h, häufig im landwirtschaftlichen Bereich.
Für Einspurfahrzeuge bis 25 km/h – oft der erste Einstieg in die motorisierte Mobilität ab 15 Jahren.